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   BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87   

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BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87 (https://dejure.org/1988,12975)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87 (https://dejure.org/1988,12975)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87 (https://dejure.org/1988,12975)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer rechtsanwaltlichen Zulassung - Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt - Gefährdung der Rechtspflege

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 35/84

    Sofortige Beschwerde gegen die Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

    Auszug aus BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87
    Entscheidend ist vielmehr, ob geistige Mängel bei ihm vorliegen, welche solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung dauernd außerstande ist, und ob dadurch die Rechtspflege gefährdet ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 1970 - AnwZ (B) 2, 3/70 = EGE XI 19, 20; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78; vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 35/84; vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86; Hagen in Festschrift für Pfeiffer S. 929, 930).

    Sie decken sich mit dem Eindruck, den der Senat bei der Lektüre des Aktenmaterials gewonnen hat, sowie mit den Erfahrungen des Senats aus anderen, vergleichbaren Verfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 35/84 und vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86).

    Das Rechtsmittel des Antragstellers gegen die Wertfestsetzung des Ehrengerichtshofs, das nicht statthaft gewesen wäre (Senatsbeschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 35/84), ist damit gegenstandslos.

    Das Rechtsmittel des Antragstellers gegen die Wertfestsetzung des Ehrengerichtshofs, das nicht statthaft gewesen wäre (Senatsbeschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 35/84), ist damit gegenstandslos.

  • BGH, 08.12.1986 - AnwZ (B) 2/86

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen dauernder Unfähigkeit zur

    Auszug aus BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87
    Entscheidend ist vielmehr, ob geistige Mängel bei ihm vorliegen, welche solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung dauernd außerstande ist, und ob dadurch die Rechtspflege gefährdet ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 1970 - AnwZ (B) 2, 3/70 = EGE XI 19, 20; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78; vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 35/84; vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86; Hagen in Festschrift für Pfeiffer S. 929, 930).

    Vielmehr genügt eine hinreichend konkrete Gefahr, er könnte die Interessen seiner Auftraggeber künftig nicht sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen (Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86).

    Sie decken sich mit dem Eindruck, den der Senat bei der Lektüre des Aktenmaterials gewonnen hat, sowie mit den Erfahrungen des Senats aus anderen, vergleichbaren Verfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 35/84 und vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86).

  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 3/78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87
    Entscheidend ist vielmehr, ob geistige Mängel bei ihm vorliegen, welche solcher Art und so erheblich sind, daß er deswegen zur ordnungsgemäßen Berufsausübung dauernd außerstande ist, und ob dadurch die Rechtspflege gefährdet ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 1970 - AnwZ (B) 2, 3/70 = EGE XI 19, 20; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78; vom 15. Juli 1985 - AnwZ (B) 35/84; vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86; Hagen in Festschrift für Pfeiffer S. 929, 930).

    Dagegen bedeutet die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßen Erledigung fremder Angelegenheiten ebenfalls außerstande sei (Senatsbeschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78; Hagen in Festschrift für Pfeiffer S. 929, 931 f).

  • BGH, 03.10.1983 - AnwSt (B) 6/83

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 54/87
    Die Entscheidung wurde mit Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1983 (AnwSt (B) 6/83) rechtskräftig.
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 21/00

    Schwäche der geistigen Kräfte bei querulatorischem Verhalten in eigenen

    Wegen des Bezugs zur anwaltlichen Berufsausübung bedeutet daher die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßen Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten - und damit zur ordnungsmäßigen Berufsausübung schlechthin - ebenso außerstande ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - EAS 1978, 23; vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87 - EAS 1988, 11; vom 30. Oktober 1995, aaO; Hagen, Festschrift für Pfeiffer, S. 929, 931).

    Vielmehr ist eine solche Annahme nur dann gerechtfertigt, wenn etwa vorhandene geistige Mängel zugleich in schwerwiegender Weise auf seine Fähigkeiten übergreifen, die Belange seiner Mandanten sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen (Senatsbeschluß vom 25. April 1988, aaO).

  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 15/95

    Voraussetzungen für die Annahme des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 7 BRAO

    Allerdings bedeutet die Unfähigkeit eines Rechtsanwalts, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, nicht ohne weiteres, daß er zur ordnungsgemäßigen Erledigung fremder Angelegenheiten ebenfalls außerstande ist (Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 3/78 - und vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87).

    Vielmehr genügt eine hinreichend konkrete Gefahr, er könnte die Interessen seiner Auftraggeber künftig nicht sachgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen (Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 1986 - AnwZ (B) 2/86 - und vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 54/87).

  • VGH Hessen, 22.11.1988 - 11 UE 204/85

    Erledigung der Hauptsache im Berufungsverfahren

    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Antragstellers wurde durch Beschluß des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs vom 25.04.1988 -- AnwZ (B) 54/87 -- ebenfalls zurückgewiesen.
  • AGH Niedersachsen, 21.10.2002 - AGH 27/01

    Zulassungsversagung - zu den Voraussetzungen einer Versagung wegen geistiger

    Aber selbst wenn ein RA unfähig ist, sich in eigenen Angelegenheiten vernünftig und besonnen zu verhalten, bedeutet dies nicht ohne weiteres, dass er zu ordnungsgemäßer Erledigung fremder Angelegenheiten ebenfalls außerstande ist (BGH, Senatsbeschl. v. 8.5.1978 - AnwZ [B] 3/78 und v. 25.4.1988 - AnwZ [B] 54/87).
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BGH, Entscheidung vom 11.04.1988 - AnwZ (B) 54/87 (https://dejure.org/1988,17219)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1988 - AnwZ (B) 54/87 (https://dejure.org/1988,17219)
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  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 4/72

    Möglichkeit einer Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs durch den

    Auszug aus BGH, 11.04.1988 - AnwZ (B) 54/87
    Das Gesuch ist unzulässig, da der Antragsteller keine persönlichen Ablehnungsgründe gegen die einzelnen Senatsmitglieder vorgebracht hat, vielmehr den zur Entscheidung berufenen Spruchkörper als Ganzes ablehnt (BGH, Beschluß vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 4/72, 6/72 = EGE XII 46).
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